Lüneburg – Seit Tagen sitzt diese unbekannte Katze im Garten und miaut jämmerlich. Futter nimmt sie gerne an, das Tier scheint Menschen zu kennen und ist zutraulich.
Wer denkt, dass die Katze sich schlicht selbst ein Herrchen gesucht hat und das Tier bei sich aufnimmt, handelt falsch, sagt Uwe Tiedemann, Tierarzt aus Lüneburg und Präsident der Bundestierärztekammer. «Tiere fallen unter das Fundrecht. Der Finder hat eine Anzeigepflicht gegenüber der Gemeinde. Findet er also eine Katze, muss er das beim Ordnungsamt melden.»
Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn ergänzt: «Wer ein Tier nicht meldet, sondern einfach so behält, verstößt gegen das Fundrecht. Er kann hierdurch sogar eine strafbare Fundunterschlagung begehen.» Anders sei das bei eindeutig herrenlosen Tieren, zum Beispiel wildlebenden Katzen – diese kommen allerdings meist nicht auf Menschen zu.
Ursula Bauer vom Verein «Aktion Tier – Menschen für Tiere» erklärt: «Eine Fundkatze ist im Gegensatz zu einer Straßenkatze nicht herrenlos. Sie hat einen Eigentümer, dem sie zum Beispiel durch Entlaufen abhandengekommen ist. Oder sie wurde ausgesetzt.» Entlaufene oder ausgesetzte Katzen seien meistens nicht nur relativ zahm, sondern auch gepflegt: glänzendes Fell, gut genährt. Dass man die Tiere nicht einfach behalten darf, wissen viele aber nicht: «Komischerweise ist das vielen Menschen vor allem bei Katzen nicht klar. Einen zugelaufenen Hund würde hingegen kaum jemand einfach behalten», sagt Bauer.
Was ist aber zu tun, wenn einem eine Katze zuläuft? «Oft stammt ein Fundtier aus der Nachbarschaft – ich rate also, kurz herumzufragen», sagt Tierarzt Tiedemann. Viele Katzen legen allerdings vor allem während ihrer Rolligkeit etliche Kilometer zurück. Melitta Töller von der Hamburger Tierschutzstiftung Vier Pfoten weist darauf hin, dass manche Tiere zwar häufig im fremden Gärten gesichtet werden, aber trotzdem nicht herrenlos sind: «Viele Katzen halten sich in ihrem Revier regelmäßig an denselben Orten auf. Daher bedeutet es auch nicht unbedingt, dass eine Katze, die mehrfach auftaucht, kein Zuhause mehr hat.»
Wer eine Fundkatze entdeckt, kann erstmal von einem Tierarzt oder einem Tierheim mit einem Lesegerät prüfen lassen, ob die Katze gekennzeichnet ist. «Anhand des Chips lässt sich, wenn dieser auch registriert ist, sofort der Besitzer ermitteln», sagt Tiedemann. In seiner Praxis komme das öfter vor. Der Mikrochip, der den Tieren nicht sichtbar unter die Haut gesetzt wird, enthält eine Kennnummer. «Ich rate jedem dazu, sein Tier chippen und dann auch registrieren zu lassen – bei
Tasso oder dem
Deutschen Haustierregister», sagt der Tierarzt. «Das kostet ungefähr 20 Euro. Wenn das Tier gefunden wird, lässt es sich dann zweifelsfrei einem Besitzer zuordnen.» Die Registerstelle informiert dann das Herrchen, dass das Tier gefunden wurde und wo es abzuholen ist.
Eine generelle Pflicht zum Registrieren gibt es bisher in Deutschland aber nicht. Doch: «Wer eine ungechipte Katze hat, die gerne um die Häuser zieht, muss damit rechnen, dass das Tier als scheinbar herrenlos irgendwann von jemandem aufgenommen wird», warnt Bauer.
Wer sein eigenes Haustier vermisst, dem bleibt immerhin ein halbes Jahr, um es zu suchen: «Der eigentliche Besitzer hat sechs Monate Zeit, das Tier zurückzufordern», erläutert der Lüneburger Tiedemann. Tierschutzvereine oder Tierheime vermitteln Fundtiere zwar auch schon früher – aber dann immer nur unter Vorbehalt.
So sehr Tierfreunde sich auch über einen Katzenfund im Garten freuen mögen – sie sollten bedenken, dass sie die Katze nicht einfach zu ihrem Haustier erklären dürfen. Das ist die rechtliche Seite. Es gibt aber auch die emotionale Komponente, wie Bauer erklärt: «Zudem sollte sich jeder, dem ein Tier zuläuft, klarmachen, dass am anderen Ende der Stadt vielleicht gerade jemand sehr traurig ist, weil sein Haustier verschwunden ist und er keine Möglichkeit hat, herauszufinden, wo sich das Tier befindet.»
Fotocredits: Franziska Gabbert,Schraudner,Deutscher Tierschutzbund
(dpa/tmn)
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