Wenn der Ex-Partner es nicht will, hat man nach der Scheidung keine Ansprüche auf regelmäßige Gassi-Runden. Ein Umgangsrecht wie für Kinder, gibt es für Tiere nicht. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Christin Klose
Wenn der Ex-Partner es nicht will, hat man nach der Scheidung keine Ansprüche auf regelmäßige Gassi-Runden. Ein Umgangsrecht wie für Kinder, gibt es für Tiere nicht. Foto: Christin Klose/dpa-tmn