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April7
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Wenn der Ex-Partner es nicht will, hat man nach der Scheidung keine Ansprüche auf regelmäßige Gassi-Runden. Ein Umgangsrecht wie für Kinder, gibt es für Tiere nicht. Foto: Christin Klose/dpa-tmn Christin Klose

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Wenn der Ex-Partner es nicht will, hat man nach der Scheidung keine Ansprüche auf regelmäßige Gassi-Runden. Ein Umgangsrecht wie für Kinder, gibt es für Tiere nicht. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Christin Klose (dpa)

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