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Wenn Ihnen eine Katze zugelaufen ist, gibt es verschiedene Dinge, die Sie beachten sollten. Einfach behalten geht nicht, denn wenn das Tier einen Besitzer hat, muss es auch dorthin zurückgegeben werden.
Ist ihnen eine Katze zugelaufen, sind Menschen häufig verunsichert und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Mit ein wenig Glück waren die Besitzer so umsichtig und haben dem Tier ein Adressschild oder Ähnliches ans Halsband gebunden. Dann ist es ein Leichtes, die Katze zu ihren Besitzern zurückzubringen. Unglücklicherweise haben gerade Katzen oft eine Abneigung gegen jegliche Art von Halsbändern, dann findet man hier natürlich auch kein hilfreiches Schildchen.
Katze zugelaufen: Die ersten Schritte
Bevor Sie sich dann auf die Suche nach den Besitzern machen, sollten Sie sich sicher darüber sein, dass es sich wirklich um eine entlaufene Hauskatze handelt und nicht um einen Streuner, der nur einen kleinen Ausflug unternimmt. Ist keine Adresse zu finden, schauen Sie nach, ob das Tier eine Tätowierung im Ohr hat. Diese Nummer sollten Sie angeben, wenn Sie eine Meldung in der Gemeindeverwaltung machen. Auch beim Tiernotruf (meist gemeinnützige eingetragene Vereine) kann die Nummer hilfreich sein. Hier werden Tiere von ihren Besitzern registriert, um im Falle eines Falles die Suche zu erleichtern. [...mehr]
Nur noch wenige Wochen bis in den meisten Bundesländern starten die Sommerferien. Meist ist der Familienurlaub schon geplant, nur was während der Zeit mit dem Hund machen? Will man seinen Vierbeiner mit in den Urlaub nehmen, gilt es bereits im Vorfeld einiges zu beachten.
1. Urlaubsziel Deutschland
Am einfachsten ist es den Hund mitzunehmen, wenn man seinen Sommerurlaub in heimischen Gefilden verbringen möchte, denn hier gilt es keine Ein- und Ausreisebestimmungen zu beachten. Trotzdem sollte man bei der Planung berücksichtigen, dass man ein hundefreundliches Hotel bucht oder eine Ferienwohnung in der Hunde erlaubt sind, denn dies ist nicht überall der Fall. Zudem sollte der Hund über einen ausreichenden Zeckenschutz verfügen und unter Umständen Borreliose-geimpft sein, da dies in manchen Landstrichen Deutschlands von besonderer Bedeutung ist.
2. Urlaubsziel EU
Bereits seit 2004 gibt es eine einheitliche Regelung, die sich mit dem Verbringen von Haustieren innerhalb der EU beschäftigt. Demnach müssen Hund (und natürlich auch Katzen) entweder durch eine Mirkochip, der unter der Haut implantiert wird, oder durch Tatoowierung (erlaubt bis 2012) markiert sein. Zudem müssen sie über einen EU-Heimtierausweis verfügen, der vom Tierarzt ausgestellt wird und in den dieser die verschiedenen Impfungen einträgt. Pflicht ist bei der Einreis in jedes EU-Land ein nachgewiesener, effektiver Tollwut-Impfschutz. Die Impfung muss dabei mindestens 30 Tage vor Einreise statt gefunden haben, darf aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Wer also einen Urlaub Anfang Juli plant, sollte so schnell wie möglich einen Tierarzt aufsuchen. [...mehr]

